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Datenschutz im Arbeitsrecht

Der Datenschutz nimmt im Arbeitsverhältnis eine immer wichtigere Stellung ein. Nahezu jeder Arbeitsplatz ist heute mit PC ausgestattet. Damit gehen auch Streitigkeiten über die Zulässigkeit der Erhebung und Verarbeitung von Mitarbeiterdaten einher. Wer ist Adressat datenschutzrechtlicher Verpflichtungen? Welche Daten können und dürfen erhoben werden?

Wann, wie und wozu muss der Arbeitnehmer einwilligen? Dürfen E-Mail- und Internetnutzung im Arbeitsverhältnis überwacht werden? Wann ist eine Videoüberwachung erlaubt? Welche Rechte stehen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat zu? Welche Konsequenzen haben Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Inhalte der Veranstaltung

Das Bundeskabinett hat am 25.08.2010 den Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes verabschiedet und in die parlamentarische Beratung eingebracht. Das Gesetz wird im Jahr 2011 in Kraft treten und regelt den Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis in insgesamt 13 neue Paragrafen detailliert. Für die Arbeitgeber werden mit dem Gesetz 18 verschiedene Informationspflichten gegenüber ihren Beschäftigten neu eingeführt.

Rechtsanwalt Axel Schülzchen gibt Ihnen Antworten auf alle aktuellen Fragen des Datenschutzes am Arbeitsplatz, stellt Ihnen dabei auch die geplanten Regelungen des neuen Beschäftigtendatenschutzgesetzes vor und gibt Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des Gesetzes.

Unser Referent

Axel SchülzchenAxel Schülzchen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als Partner der Bonner Kanzlei Schülzchen & Berg berät er Unternehmen bei der Lösung arbeitsrechtlicher Fragen und der Durchführung von Personalmaßnahmen. Er vertritt insbesondere Unternehmen in arbeitsgerichtlichen Verfahren und ist als Dozent, unter anderem bei der Deutschen Gesellschaft für Personalführung, tätig.
www.schuelzchen-berg.de

Veranstaltungstermine und Anmeldung
02. Dezember 2010  in Bonn 15:00 - 18:00 Uhr  ---

Maximal 14 Teilnehmer; nicht mehr als zwei Anmeldungen pro Unternehmen.
Bei Bedarf werden weitere Termine angeboten.
Auf Wunsch wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.

Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr für diese Veranstaltung beträgt:

  • Für Mitglieder: 30 Euro Euro zzgl. Mehrwertsteuer
  • Für Nicht-Mitglieder: 50 Euro Euro zzgl. Mehrwertsteuer

Veranstaltungsort

Das Seminar findet in den Räumlichkeiten von Creditreform Bonn statt:

zur Anfahrtsbeschreibung



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Ihr Ansprechpartner

Bei Fragen zu den regionalen Veranstaltungen hilft Ihnen gerne:

Frau Andrea Mährle
Tel.: 02 28 / 26 794-29

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